Informationen für den Feuerwehrverein

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Ein Jahr ist wieder abgelaufen, die Hauptversammlung steht vor der Tür.
Wie war das doch gleich noch mit dem Ablauf der Versammlung?
Für alle, die hier Informationen brauchen, etwas über den Versammlungsablauf allgemein und im Besonderen mit Neuwahlen. Ein Beitrag von Bürgermeister Alois Scherer aus Deining, Vertreter
der Bürgermeister im Kreisfeuerwehrverband, zum Thema Versammlung.

Versammlungsablauf (PDF-Datei)


Über die Vereinsarbeit allgemein ist von der Hanns-Seidel-Stiftung ein Leitfaden mit dem Titel
„Grundlagen für die Mitarbeit im Vereinswesen“herausgegeben worden.

Grundlagen für die Mitarbeit im Vereinswesen (PDF-Datei)

Diese Informationsschrift beleuchtet in mehreren Vorträgen die verschiedenen Aspekte der Vereinsarbeit allgemein. Für alle, die sich für Vereinsarbeit interessieren, eine wertvolle Lektüre.


Mustersatzungen für Feuerwehrvereine

Externer Link: LFV-Bayern / Satzungen

Wichtige Neuerung:

Mit Schreiben vom 22.04.2009 hat das Bundesfinanzministerium die Satzungsanforderungen für Vergütungen verschärft.
Demnach sind diese Vergütungen künftig nur dann ohne Schaden für die Gemeinnützigkeit,
wenn die Satzung solche Vergütungen ausdrücklich erlaubt. Darunter fällt auch ein pauschaler Aufwandsersatz, d.h. wenn ein Einzelnachweis der wirklich entstandenen Kosten fehlt.
Ebenso gilt diese Vorschrift für Vergütungen, die, z.B. wegen einer Aufrechnung oder der Vereinbarung einer Rückspende,nicht durch Barzahlung oder Überweisung tatsächlich ausgezahlt werden.

Dieser neue Satzungspunkt wurde von der LFV Bayern (PDF-Datei) übernommen.

§ 6 Landesverbandsorgane

3.
Die Mitglieder der Organe nehmen ihre Tätigkeit ehrenamtlich war.
Der/die Vorsitzende kann seine/ihre Tätigkeit auch hauptamtlich ausüben.
4. Abweichend von Ziffer 3 Satz 1 können an Mitglieder des Landesverbandsausschusses
und des Landesverbandsvorstands angemessene Vergütungen bezahlt werden.
Die Entscheidung hierüber trifft der Landesverbandsausschuss.