Lehrgänge & Ausbildungen

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Moderne Feuerwehren sind Rundum-Dienstleister in allen Notlagen. Eine gut ausgebildete Mannschaft ist daher notwendiger denn je, um für die Herausforderungen, die heute und in Zukunft an eine Feuerwehr gestellt werden, gewappnet zu sein.

Hinweise zu den Lehrgängen auf Kreisebene

1.

Zu den Lehrgängen kann nur zugelassen werden, wer zu Lehrgangsbeginn das bei den Lehrgangsvoraussetzungen genannte Alter erreicht hat.

2.

Die Erfüllung der sonstigen Lehrgangsvoraussetzungen (vorausgehende Ausbildung,
gesundheitliche Eignung) wird vom Kommandanten bestätigt.

3.

Die Kommandanten senden die Lehrgangsanmeldung (im Falle von Kostenberechnung auch
mit Zustimmung der Gemeinde) und Unterschrift des Kommandanten und des Teilnehmers
rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn) an den Kreisbrandrat.

4.

Bei allen Lehrgängen sind zum Erreichen des Lehrgangszieles alle Unterrichtseinheiten
zu besuchen.

5.

Es sind die jeweils aktuell beim Kreisbrandrat oder den Ausbildungsleitern erhältlichen
Anmeldeformblätter zu verwenden.

6.

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.
Ebenso wird die Ausbildung im Dienstbuch bescheinigt.

7.

Die vorstehend genannten Lehrgangstermine können sich aufgrund kurzfristiger Gegebenheiten
noch ändern. Sollte eine Terminänderung erforderlich sein, werden die bereits angemeldeten
Teilnehmer in geeigneter Weise hierüber informiert.

8.

Für die Lehrgangsplanung sollte von den entsendenden Feuerwehren die Teilnehmerzahl bereits
vor der Anmeldung zum Lehrgang mit den Ausbildungsleitern abgesprochen werden.

9.

Die Ausbildungsstelle, der Landkreis und die jeweilige Feuerwehr (Lehrgangsort) haften
weder für Schäden am eigenen Fahrzeug während der Fahrt, noch für Schäden an
abgestellten Fahrzeugen während des Lehrganges. Als Parkmöglichkeit werden jeweils
die Parkplätze am Feuerwehrgerätehaus der veranstaltenden Feuerwehr bzw. am externen
Ausbildungsort zur Verfügung gestellt.

10.

Für Schäden oder Beschädigungen an überlassenen oder zur Verfügung gestellten Gerätschaften und Ausrüstungsteilen kann keine Haftung übernommen werden.
Grundwissen und Beachtung der grundlegenden einschlägigen UVV durch die Teilnehmer
wird vorausgesetzt, fachbezogene UVV wird im Lehrgang geschult.