Lehrgänge & Ausbildungen
Moderne Feuerwehren sind Rundum-Dienstleister in allen Notlagen. Eine gut ausgebildete Mannschaft ist daher notwendiger denn je, um für die Herausforderungen, die heute und in Zukunft an eine Feuerwehr gestellt werden, gewappnet zu sein.
Hinweise zu den Lehrgängen auf Kreisebene
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1.
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Zu den Lehrgängen kann nur zugelassen werden, wer zu Lehrgangsbeginn das bei den Lehrgangsvoraussetzungen genannte Alter erreicht hat. |
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2.
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Die Erfüllung der sonstigen Lehrgangsvoraussetzungen (vorausgehende Ausbildung, |
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3.
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Die Kommandanten senden die Lehrgangsanmeldung (im Falle von Kostenberechnung auch |
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4.
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Bei allen Lehrgängen sind zum Erreichen des Lehrgangszieles alle Unterrichtseinheiten |
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5.
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Es sind die jeweils aktuell beim Kreisbrandrat oder den Ausbildungsleitern erhältlichen |
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6.
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Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. |
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7.
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Die vorstehend genannten Lehrgangstermine können sich aufgrund kurzfristiger Gegebenheiten |
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8.
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Für die Lehrgangsplanung sollte von den entsendenden Feuerwehren die Teilnehmerzahl bereits |
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9.
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Die Ausbildungsstelle, der Landkreis und die jeweilige Feuerwehr (Lehrgangsort) haften |
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10.
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Für Schäden oder Beschädigungen an überlassenen oder zur Verfügung gestellten Gerätschaften und Ausrüstungsteilen kann keine Haftung übernommen werden. |
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