Die Jugendleistungsprüfung ist die Leistungsprüfung der Jugendfeuerwehr Bayern und wurde 1983 durch das Bayerische Innenministerium eingeführt. Die Leistungsprüfung dient zum Nachweis der Grundkenntnisse der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz”, der Gerätekunde und der Unfallverhütungsvorschriften.
Ab dem vollendeten 14 Lebensjahr (Stichtagsregelung)
Die Prüfung besteht aus verschiedenen Aufgaben, die einzeln oder als Trupp den Schiedsrichtern vorgeführt werden müssen. Die Einzelübungen sind: Anlegen eines Mastwurfs, Befestigen einer Feuerwehrleine an einem Strahlrohr mit Schlauch, Anlegen eines Brustbundes, Auswerfen eines doppelt gerollten C-Schlauchs innerhalb eines seitlich begrenzten Feldes und der Zielwurf mit einer Feuerwehrleine. Darüber hinaus müssen die Feuerwehranwärter zu zweit bzw. zu viert folgende Aufgaben meistern: Kuppeln von zwei Saugschläuchen als Wassertrupp und Schlauchtrupp, Ankuppeln eines C-Strahlrohrs an einem C-Schlauch, Zielspritzen mit der Kübelspritze, Erkennen und Zuordnen von Gerätschaften und das Zusammenkuppeln einer 90m langen C-Leitung. Als dritter Teil muss in einer Theoretischen Prüfung ein Fragebogen beantwortet werden.
Auf KBM Bereichsebene vor Ort, bitte mit diesen Absprechen
- Jugendschutzausrüstung
- Ab 14 Jahren
- Dienstbuch
Keine Vorgabe